Verfahren zur Einbürgerung - Erwerb Schweizer Bürgerrecht

Das Einbürgerungsverfahren ist dreistufig. Das Schweizer Bürgerrecht erwirbt eine Person nach Erteilung des Gemeindebürgerrechts, der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung sowie des Kantonsbürgerrechts.

Für das Verfahren ist in der Stadt Kreuzlingen die Einbürgerungskommission zuständig. Für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen gelten die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Gesetze, Verordnungen und Reglemente.

Ordentliche Einbürgerung

Dieses Verfahren richtet sich an alle Ausländerinnen und Ausländer, die in der Regel seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz wohnen und eine Niederlassungsbewilligung C besitzen. In der Broschüre "Information zur Einbürgerung" finden Sie die detaillierten Voraussetzungen sowie einen groben Ablauf des Einbürgerungsverfahrens. Weitere Informationen zum ordentlichen Einbürgerungsverfahren finden Sie auf der Webseite des Kantons Thurgau .

Broschüre "Information zur Einbürgerung"
Broschüre "Information zur Einbürgerung"

Detaillierte Beschreibung der Voraussetzungen und Ablauf des Einbürgerungsverfahrens.

Stadtplan Kreuzlingen, Quartiergrenzen
Stadtplan Kreuzlingen, Quartiergrenzen

Stadtplan Kreuzlingen mit eingezeichneten Quartiersgrenzen

Online-Vorabklärung

Ob Sie die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen, können Sie mit der Online-Vorabklärung testen. 

Erleichterte Einbürgerung

Ausländerinnen und Ausländer, die besondere Voraussetzungen erfüllen, können das Bürgerrecht in einem erleichterten Verfahren durchlaufen. Zuständig für das Verfahren im Kanton Thurgau ist das Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen in Frauenfeld.

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